90% Steuerbegünstigung im Jahr 2020
Der "Fassaden Bonus" ist da!
Für das Jahr 2020 wurde erstmals der "Fassaden Bonus" (bonus facciate) eingeführt, welcher einen Steuerabzug in Höhe von 90% für die Reinigung und Sanierung von Gebäudefassaden vorsieht. Dabei ist kein Spesenhöchstbetrag vorgesehen. Abzugsfähige Dienstleistungen müssen lediglich im Jahr 2020 getätigt und belegt werden.
Voraussetzungen für den Bonus sind:
Dienstleistungen für die der Bonus in Anspruch genommen werden kann sind z.B:
Der Absetzbetrag beträgt 90% der getragenen Spesen und kann in 10 gleichbleibenden Raten geltend gemacht werden und steht nur dann zu, wenn die Ausgaben mit Zahlungsmodalitäten beglichen werden, welche nachverfolgt werden können (z. B. Scheck, Bancomatkarte, Kreditkarte, Banküberweisung). Begünstigt sind sowohl Unternehmen und Freiberufler als auch Privatpersonen.
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