50% Steuerbegünstigung im Jahr 2020
für die Desinfektion von Arbeitsräumlichkeiten und Arbeitsgeräten
Aufgrund der Corona Krise 2020 wurde erstmals das Steuerguthaben für Hygienemaßnahmen und individuelle Schutzvorrichtungen eingeführt, welches ein Steuerguthaben in Höhe von 50% für zulässige Maßnahmen vorsieht. Die begünstigten dieser Maßnahme sind sowohl Unternehmer als auch Freiberufler. Das Guthaben darf eine maximale Höhe von 20.000€ erreichen. Abzugsfähige Dienstleistungen müssen im Jahr 2020 getätigt und belegt werden.
Für folgende Aufwendungen für Hygienemaßnahmen steht das Steuerguthaben zu:
Dienstleistungen für die der Bonus in Anspruch genommen werden kann sind z.B:
Der Absetzbetrag beträgt jeweils 50% der getragenen Gesamtspesen.
Für detaillierte Infos oder individuelle Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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